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Die ‚Förderung von Brettspielen‘ wurde in das Register Guter Praxisbeispiele zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dies verkündete heute das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Be­antragt hatten das Prof. Dr. Karin Falkenberg, Deutsches Spielearchiv Nürnberg und Spielzeugmuseum Nürnberg, sowie Tom Werneck, Bayerisches Spiele-Archiv Haar.  

Das Register Guter Praxisbeispiele macht als Teil des Bayerischen Landes­verzeichnis erfolgreiche und innovative Programme und Projekte sichtbar, die den Grundsätzen und Zielen des Übereinkommens zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes der UNESCO in besonderer Weise entsprechen. Das Verzeichnis zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucks­formen in Bayern praktiziert und weitergegeben werden. Ziel ist es, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Bayern zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

Insgesamt wurden in das bayerische Register Guter Praxisbeispiele erst drei Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Förderung des Spiels durch das Deutsche Spielearchiv Nürnberg, das Spiel­zeugmuseum Nürnberg und das Bayerische Spiele-Archiv Haar ist der vierte Eintrag.

Über Aufnahmen in das bayerische Landesverzeichnis und das bundesweite Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung nationaler Register ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutsch­land 2013 beigetreten ist.

Die Initiatoren betrachten die Aufnahme in dieses Register nicht nur als An­erkennung der kulturerhaltenden Leistung der beteiligten Institutionen, sondern auch als wichtigen Zwischenschritt, dem gemeinsamen Spiel in Familie und Gesellschaft Aufmerksamkeit und Anerkennung als bedeutendes Kulturgut zukommen zu lassen.

Spielforscher Prof. Dr. Jens Junge vom Institut für Ludologie, Berlin kommen­tiert die Entscheidung: "Brettspiele sind seit fast 5.000 Jahren Spiegelbild und zugleich Treiber der menschlichen Kultur. Die Anerkennung der drei bedeu­tendsten Institutionen ordnet dem gemeinsamen Spiel Rolle und Bedeutung als immaterielles Kulturerbe zu, die es durch Art und Umfang im Familienalltag hat.“